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Während ein Anwalt ausschließlich der Partei Rechenschaft schuldig ist, in dessen Auftrag er handelt, sind wir als Notarinnen hingegen zur absoluten Unabhängigkeit von allen beteiligten Personen oder Parteien verpflichtet. Somit betreuen wir Sie und andere Beteiligte unabhängig und unparteiisch. Da wir zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Angelegenheiten vertraulich behandeln werden.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Aufgabenbereiche, die in unser Tätigkeitsfeld fallen:
Bei Immobiliengeschäften aller Art geht es schnell um große Summen. Damit Käufer und Verkäufer bei solch wichtigen Vorgängen wie z.B. Kaufverträgen, Übertragungsverträgen, Schenkungen von Immobilien, Erbbaurechten, Bestellungen und Löschungen von Grundschulden und Hypotheken sachgemäß beraten werden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.
Dabei sorgen wir für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Risiken zu vermeiden. Außerdem besorgen wir die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Als Notarinnen beraten wir Sie auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und nehmen für Sie die entsprechenden Beurkundungen und Beglaubigungen vor. Denn spätestens im fortgeschrittenen Alter sollte für die Fälle vorgesorgt werden, in denen man zu Lebzeiten möglicherweise nicht mehr selbst in der Lage ist, zu handeln. Für diese Fälle kann eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung äußerst hilfreich sein.
Eine notarielle Form ist hier häufig sogar zwingend, etwa wenn eine Vorsorgevollmacht auch für Grundstücksangelegenheiten verwendet werden soll. Auch zur Verwendung bei Banken ist die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht häufig unverzichtbar und hilfreich. Zudem können Sie mit der Betreuungsverfügung sicherstellen, dass eine von Ihnen gewünschte Person im Betreuungsfall auch als Betreuer bestellt wird und sie nicht von jemand fremdem betreut werden.
Ein Testament können Sie zwar auch selbst anfertigen, um spätere Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen, empfiehlt es sich aber, den Vertrag bei einem Notar aufzusetzen.
Wir erteilen Ihnen nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern fertigen auch den Entwurf der letztwilligen Verfügung an und errichten darüber eine öffentliche Urkunde. Damit hat ein von uns ausgestelltes Testament nicht nur eine besondere Beweiskraft, sondern es ist durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister auch sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall sicher aufgefunden wird.
Schließlich hat ein öffentliches Testament auch handfeste Kostenvorteile: So ersetzt das von uns beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet im Ergebnis deutlich mehr als Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar.
Im Rahmen des Unternehmens- und Gesellschaftsrecht gehört auch die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen sowie die Veräußerung und Abtretung von Gesellschaftsanteilen zu unseren Aufgaben. Die Anmeldung aller firmen- und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, die in das Handelsregister einzutragen sind, erfolgt ausschließlich elektronisch über den Notar.
Viele Ehen sehen heute anders aus als die klassische Familie, die der Gesetzgeber anfangs vor Augen hatte. Abhängig von der individuellen Situation kann es sinnvoll sein, die gesetzlichen Regelungen durch einen Vertrag auf die eigenen Umstände anzupassen.
Eheleute, die den kraft Gesetzes bestehenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern wollen, können dies nur über den Abschluss eines Ehevertrages beim Notar erreichen. Ebenso helfen wir bei Partnerschaften, die in Kürze heiraten und die künftigen güterrechtlichen Verhältnisse schon zuvor regeln wollen.
Wer darf in der Wohnung bleiben? Wer erhält was vom Hausrat und dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen? Wer muss ausziehen? Wer sorgt für die Kinder?
Möchten Sie sich trennen und scheiden lassen, sollten Sie sich frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen Ihrer Trennung und Scheidung auseinandersetzen. Wir klären beide Ehepartner (häufig im Zusammenspiel mit deren Rechtsanwälten) über die Scheidungsfolgen auf und zeigen auch insoweit die Möglichkeit einer einverständlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung auf.
Als Unternehmensform ist die Rechtsform der GmbH die derzeit wohl häufigste Gesellschaftsform. Die Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) wirksam errichtet werden. Dabei beraten wir alle Beteiligten auch über alle mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Rechtsfragen und entwerfen den Gesellschaftsvertrag.
Zahlreiche Vorgänge und Tatsachen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts müssen im Handelsregister eingetragen werden. Dabei ist für die Unterschrift unter der Anmeldung die notarielle Beglaubigung nötig. Auch bei Registerabmeldungen sind wir Ihnen behilflich. Für die Vereine nehmen wir auch die Anmeldung der Vorstandsänderungen beim Vereinsregister vor.
Bei der notariellen Beglaubigung handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit Ihrer Unterschrift oder einer Abschrift. Hier bestätigen wir also, dass die Unterschrift echt ist oder die Zweitschrift mit dem Original übereinstimmt. Entweder legen die Beteiligten uns dazu den bereits aufgesetzten Text der Anmeldung vor, oder wir entwerfen den Text der Anmeldung für Sie.