Unsere Kanzlei
Sie finden uns in unserer neuen Adresse in der Hauptstraße 293 (direkt gegenüber der alten Adresse) im Herzen von Leopoldshöhe-Asemissen. Am besten vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit wir ausreichend Zeit einplanen können.
Lade...
Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt oder Notar in Leopoldshöhe-Asemissen? Dann sind Sie hier goldrichtig! Denn ob Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Erbrecht oder Mietrecht: Wir setzen uns für Sie ein!
Auch bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften (Notarinnen Saskia Jelen, Ute Jelen und Viola Peters-Jelen) und der Erstellung von Steuererklärungen (Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen Jelen) stehen wir Ihnen zur Seite!
Unsere Kanzlei
Sie finden uns in unserer neuen Adresse in der Hauptstraße 293 (direkt gegenüber der alten Adresse) im Herzen von Leopoldshöhe-Asemissen. Am besten vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit wir ausreichend Zeit einplanen können.
Wir bieten Ihnen Beratung in steuerlichen Angelegenheiten und erstellen Ihre Steuererklärung.
Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag und unterstützen Sie in Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.
Auch bei anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie in den Bereichen Mietrecht oder Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite
Von Rechtsanwälten wird aufgrund der Zulassung als Rechtsanwalt erwartet, dass sie sowohl das Gesetz einhalten als auch die Rechte ihrer Mandanten schützen. Ein Anwalt muss nicht nur das Gesetz, insbesondere in seinem Tätigkeitsbereich, genau kennen, sondern auch in der Lage sein, klar mit seinen Mandanten zu kommunizieren, kompetent an der Lösung der Bedürfnisse seiner Mandanten zu arbeiten und ethische Grundsätze für die gesamte Bearbeitung eines Falls zu wahren.
Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, bei Vorlage eines Beratungshilfescheins des zuständigen Amtsgerichts und nach Zahlung von 15,00 € Selbstbeteiligung eine Beratung zu erhalten. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein zum ersten Termin mit.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Erstberatung eine Rechtsschutzdeckungszusage bei ihrer Versicherung mit einer Schadensnummer einzuholen.
In gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag hierfür füllen wir mit Ihnen gemeinsam aus.
Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. Diese richten sich in der Regel nach dem Streitwert. Bei gerichtlichen Streitigkeiten kann ein Kostenvorschuss verlangt werden. Sollten Sie lediglich eine Beratung wünschen, wird diese meist mit 150 € plus Umsatzsteuer abgerechnet.